Selbstbestimmt bis zuletzt

Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Nicht jeder Mensch möchte für sich selbst die lebensverlängernden Maßnahmen in Anspruch nehmen, die heute zur Verfügung stehen. Bevor Sie ein solches Schriftstück verfassen, sollten Sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt halten und sich genau informieren. Falls Sie eine Patientenverfügung aufsetzen, sollte diese im Bedarfsfall gut zugänglich sein.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an:

Download BMJ

Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

http://www.ekd.de/patientenvorsorge/

Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.